Die Geschichte von Weiterndorf

Gegründet wurde Weiterndorf vermutlich um das Jahr 700 von dem fränkischen Siedler Witram. Witramdorf, wie der Ort bei seiner ersten Urkundlichen Erwähnung hieß, war einer der sieben Orte, bei und in welchen das Kloster Heilsbronn seine ersten Besitzungen erhalten hat. Der Ort bestand schon zur Zeit der Klosterstiftung aus mehreren Höfen; einen derselben scheint der Bischof Otto dem Kloster zu dessen Dotirung (grob gesagt zur Verleihung auch weltlicher Macht) geschenkt zu haben. Wie kam nun Bischof Otto in den Besitz dieses Hofes? Georg Muck gibt an, dass er ein Sohn aus einem Fränkischen Adelsgeschlecht war, derer von Mistelbach. Des weiteren findet er Hinweise darauf, dass das damalige Mistelbach das heutige Müncherlbach ist. Auch soll dieses Adelsgeschlecht eng mit den Grafen zu Abenberg Verwandt gewesen sein. Somit ist eine Besitzung derer von Mistelbach in Weiterndorf sehr wahrscheinlich.

Das Kloster vergrößerte dieses Gut, indem es 1252 einige daran grenzende Grundstücke von einem Ramungus de Boumen, welcher auch in Seitendorf begütert war, kaufte. Lehnsherr dieser erkauften Grundstücke war Ulrich von Riselpurc, welcher mit Zustimmung seiner Söhne Eberhard und Konrad seinen Lehensansprüchen an diese Grundstücke zu Gunsten des Klosters entsagte. 1398 hat das Kloster einige Güter in Weiterndorf mit einem Burkhard zu Wolmershausen gegen ein Gut in Deuerlbach getauscht. Wer damals sonst noch Dorfherr in Weiterndorf war, ist nicht bekannt. Später erscheint das Kloster im Besitz aller Weiterndorfer Anwesen. Seinen dortigen Hof, Schafhof genannt, bewirtschaftete es in eigener Regie. Es waren dort jederzeit mehr Hammel als Mutterschafe. Er diente vor allem der Woll- und Fleischgewinnung. Der Schafhof in Ketteldorf dagegen war für die Muttertierhaltung und Milchgewinnung zuständig.
Welche Abgaben von den anderen Höfen des Ortes an das Kloster entrichtet werden mussten ist in einem vom 21. Abt Waibler im Jahre 1421 ausgestelltem Kaufvertrag ersichtlich: „Wir Bruder Arnold (Waibler) und der Convent vererben unser eigen Gut zu Weiterndorf dem Wolf Kolb und seiner Wirthin Elsbet etc. Sie haben unserem Kloster jährlich zu geben an Zins und Gült 8 Simra Korn, 6 Simra Haber, 1 Simra Gerste, 3 Mtz. Erbsen, 4 Pfund Werung je 30 Pfennige für 1 Pfund, 12 Käse zu Pfingsten und 10 zu Weihnachten, 3 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner. Sollen das Gut in gutem Bau halten zu Dorf und Feld. Wie oft man das Gut verleihet, ist das Handlohn zu geben mit 8 Pfund Werung. Verkauf nur an Leute, die unserem Kloster fugsam sind.“ Das Simra ist ein altes Hohlmaß, es sind ungefähr 22 Liter. Hierbei ist auch zu Berücksichtigen, dass damalige Getreidesorten natürlich nicht diesen Ertrag brachten wie es heute üblich ist.
89 Jahre später (1510) besaß diesen Hof Ulrich Kolb, welcher als er außer Stand war, seine Abgaben zu entrichten, zur Tilgung seiner Schuld den Hof dem Kloster überließ. Außer den erwähnten Bauernhöfen waren schon lange noch drei Anwesen in Weiterndorf: die Schmiede, das Hirtenhaus und die Mühle. Letztere war dem Kloster nicht bloß zu Abgaben verpflichtet, sondern volles Eigentum desselben und wurde i. J. 1552, schon vor der Auflösung des Klosters als Erblehen an Hans Mayr verkauft. Dieser hat auch den jetzigen Butzenhof, damals scheinbar ein zur Mühle gehörender Hof, mit gekauft.
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts musst das Kloster auch Soldaten und Waffen vorhalten. Allein die Probstei in Bonhof 204 Mann mit Ausrüstung. In Weiterndorf waren 10 Männer zur Verteidigung aufzubieten, aus jedem Anwesen des Klosters einer. Hier eine Zeitgenössische Aufstellung: In Weiterndorf Friz Mayr soll haben 1 hut, 1 krebsgoller, 1 par hentschuch, 1 puchsen; Jung Crafft desgleichen und 1 armprust; Jung Grunwald 1 krebsgoller, 1 helmparten, 1 armprust.“ Ähnlich die sieben übrigen Verpflichteten in Weiterndorf.
In den Wirren der Reformationszeit schlug im Mai 1552 der Markgraf Albrecht bei seinem Kriegszug gegen Nürnberg und die nürnberger Besitzungen sein Feldlager am Weiterndorfer Weiher auf. Wie damals üblich wurden alle Dörfer der Umgebung für den Unterhalt der Truppen geplündert, was großes Leid über die Bevölkerung brachte.
Allgemein war die Zeit der Reformation eine schwierige und nicht sehr friedliche. Zwei Weiterndorfer Bauern wurden einen Tag eingesperrt, da sie mit dem Schmied aus Gottmannsdorf während des Gottesdienstes in Bürglein über den Preis von Sicheln verhandelten, die dieser trotz Verbot am Sonntag verkaufte. Ein Klosterbauer aus Müncherlbach war mit seinem Nachbarn, einem Nürnberger Bauern, so Verfeindet, dass er diesen beim Vogelholz in Weiterndorf mit einer Hacke erschlug, dann zu dessen Frau gegangen ist und ihr zuschrie, dass sie ihren Alten zum Teufel bringen soll wo er hingehört.
Weiterndorf war zu dieser Zeit noch nach Bürglein gepfarrt, wo es um 1550 einen schnellen Wechsel bei den Pfarrern gab. Um 1556 wurde ein Michael Grimm Pfarrer in Bürglein. Abt und Richter aus Heilsbronn gaben bei einer Kirchenvisitation 1558 das Zeugnis, dass sie gegen seine Lehre und seinen Wandel nichts einzuwenden hätten. Doch das sollte sich schnell ändern, denn der Herr Grimm klagte viel und oft. Einen Vorster aus Weiterndorf, verklagte er, „weil er ihn an einem Tisch voll Leute ausgeschrieen, als gehe er den Weibern nach, und weil er ihn auch sonst noch beschimpft habe. Das habe er bei einem Leichtrunk dem Beklagten vorgehalten.“ Der Beklagte erwiderte dagegen bei Gericht: „Der Pfarrer hat gesagt: er gebe nicht einen Dreck für meinen gnädigen Herrn (den Abt) von Heilsbronn. Viele hätten das mitangehört, die solle man vernehmen.“
Eine Klage anderer Art stellte Grimm beim Abt, abermals gegen einen seiner Parochianen (Gemeindemitglieder) in Weiterndorf, den Bauer Hörnlein, „einen ältlichen Mann, der seit Jahren nicht mehr zum Abendmahl gekommen sei, der nicht beten könne und daher bestraft werden müsse.“ Abt, Verwalter und Richter beriefen den Kläger und den Verklagten und fragten diesen: „Warum er sich so lang des Abendmahls enthalten habe?“ Auf die Antwort: „Weil er nicht beten könne“, wurde er ermahnt, fleißiger in die Kirche und zum Katechismus zu kommen und dann, wenn er wohl unterrichtet sei, auch zum Abendmahl. Hörnlein versprach es, hielt aber nicht Wort und wurde daher aufs Neue vom Pfarrer verklagt. Abermals vorgerufen, erhielt er vom Abt, Verwalter und Richter den Bescheid: bis zur nächsten Kirchenvisitation im Dezember 1572 zum Pfarrer in das Haus zu gehen und beten zu lernen, um bei der Visitation zu bestehen; widrigenfalls würde man ihn, als einen Unchristen, nicht länger hinter dem Kloster dulden. Allein der Verklagte erschien abermals nicht, weder beim Pfarrer, noch in der Kirche. Mittlerweile nahte die Kirchenvisitation. Noch vor derselben ließen Abt, Verwalter und Richter den Verklagten gefangen nehmen und baten den Markgrafen um Bescheid, wie weiter zu verfahren sei.
Der Bescheid lautete: „Von Gottes Gnaden Georg Friedrich etc. Ihr habt wohl gethan, da gute Worte nichts halfen, Ernst zu zeigen. Da aber die Gemeinde Weiterndorf, des Verklagten Sohn und Freundschaft um seine Erledigung nachgesucht haben und Niemand zum Glauben und Sakrament gezwungen werden soll, und Buße und Glaube eine Gabe Gottes ist, welche nicht in der Menschen Gewalt steht, so ist unser Befehl: ihr wollet ihn nach Bezahlung seiner Atzung entlassen, aber zuvor mit dem Herrn Pfarrer zu ihm gehen und ihn ermahnen, daß er sich bessere, beten lerne, die heiligen Sakramente gebrauche und vorstellen, was er, wenn er es thue, künftig für einen Lohn bekommen werde; wo aber nicht, daß ihm ewige Verdammniß bevorstehe; auch daß er, wenn er sein Leben nicht ändere, nach seinem Tode nicht auf den Kirchhof unter die Christgläubigen, sondern wie ein Heide aufs Feld begraben werde; daß er ihm selbst zu Gute mit Gefängniß bestraft worden sei, damit er sich bessere und durch Neue und Buße dem Teufel entfliehe und selig werde. Und weil solchen Personen nur gute Worte gegeben werden müssen, so wollet ihr seinem Pfarrer anzeigen, daß er allen Fleiß anwende, sich oft zu ihm verfüge, um ihn zu belehren und zu bekehren. Wird dieses bei ihm helfen, wohl und gut; wo nicht, so ist er nach seinem Absterben aufs Feld bestatten zu lassen ohne Geläut und Prozession.“
1574 war auch ein Katastrophales Jahr. Durch große Nässe im Frühjahr, Trockenheit und Hitze im Sommer und ein Unwetter mit Hagelschlag in der Größe von Gänseeiern war in diesem Jahr eine Missernte, so dass die Leute Hunger litten und ihre Pacht nicht zahlen konnten. Der damalige Abt Wunder setzte sich beim Markgrafen dafür ein, dass er seinen Untertanen Brot- und Saatgetreide ausgeben und ihre Pacht stunden dürfte. Darauf wurde von der markgräflichen Verwaltung erlassen, dass kein Getreide mehr ins Ausland verkauft werden dürfte. Unter „Ausland“ verstand man die angrenzenden Gebiete von Nürnberg, Eichstätt, Würzburg und Bamberg. Es durfte lediglich an heilsbronnische und brandenburgische Untertanen verkauft werden, also nicht einmal an Nürnbergische, die neben Jenen in denselben Ortschaften wohnten. Darauf erwuchs Zwietracht und Hass unter den Nachbarn und dadurch Abt Wunder viel Verdruss, weil er, dem Mandat zufolge, die Zuwiderhandelnden strafen sollte. Als er die Weiterndorfer fragte, warum sie ihr Getreide gegen das Verbot nach Nürnberg geliefert hatten erhielt er zur Antwort: „Die onolzbacher Bäcker sind uns seit vier Jahren Zahlung schuldig.“
Auch die Zeit der Hexenverfolgung ist an Weiterndorf nich vorbei gegangen. Was der folgenden Anschuldigung vorausging, ist nicht bekannt. Contz Hofmockel aus dem Weißenbronn fühlte sich im Jahr 1582 seiner Manneskraft beraubt. Das konnte nur Hexenwerk sein. Eine Schuldige hatte Hofmockel mithilfe einer Wahrsagerin ausgeguckt: die Witwe Barbara Hörnlein aus dem benachbarten Weiterndorf. Warum ausgerechnet sie, ist auch nicht bekannt. Es findet sich in den Unterlagen nur der Hinweis, dass bereits ihre Eltern wegen Hexerei beziehungsweise „Truterei“ verschrien waren. Womöglich hatte Barbara Hörnlein zudem rote Haare, das galt damals als höchst verdächtig. Barbara Hörnlein jedenfalls wollte den Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen und strengte ein Gerichtsverfahren an. Das hätte sie wohl bleiben lassen sollen. Zur Gerichtsverhandlung kamen sieben weitere Männer, die sich ebenfalls von ihren mordsmäßigen Fähigkeiten geschädigt fühlten. Sie beteuerte weiterhin tapfer ihre Unschuld. Es kam zum Vergleich – wohl nur deshalb, weil in der Zwischenzeit die Manneskraft Hofmockels zurückgekehrt war und er ein Kind gezeugt hatte. Das könnte der Grund dafür gewesen sein, dass sich Barbara Hörnlein mit diesem Schiedsspruch nicht zufrieden gab. Sie wollte zweifelsfrei freigesprochen werden und zog zum Kaiserlichen Landgericht in Nürnberg. Anschließend wurde die Angelegenheit in die Obrigkeit des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach übergeben. Zehn Jahre lang kämpfte sie um ihre Unschuld. Auch Contz Hofmockel gab nicht auf – und gewann. Barbara Hörnlein wurde um 1590 in Langenzenn auf dem Scheiterhaufen verbrannt (Auszug der Ausstellung „Hexenwahn in Franken“ des Knaufmuseums in Iphofen)
Im 30jährigen Krieg litt Weiterndorf viel, zwar wurde kein Gebäude abgebrannt, aber 1631 durch den Tilly’schen Einfall, ein Jahr später durch Wallensteins und Gustav Adolfs Lager vor Nürnberg, und in den folgenden Jahren durch fortwährende Überfälle und Plünderungen. Die meisten Bewohner verließen den Ort und starben auswärts, sechs von den Besitzern der 8 Bauernhöfe starben in einem und demselben Jahre 1636. Am Anfang des Krieges hatte Weiterndorf 14 besteuerte Anwesen. Da waren 8 Bauernhöfe, die Mühle, die Schmiede, das Hirtenhaus und drei Söldengüter, also sehr kleine Bauernhöfe mit nur wenig Feld und Vieh. Deren Bewohner mussten für ihr Auskommen meist bei den Bauern noch als Taglöhner arbeiten.
Von 1631 an standen diese 14 Anwesen meist unbewohnt. Nur 4 derselben blieben während des Krieges bewohnt, darunter die Mühle. Die Häuser der Weggezogenen verfielen auch wenn sie nicht abgebrannt waren, da sie Jahrzehnte lang nicht bewohnt wurden. Die dazu gehörigen Felder lagen unbebaut. Die auswärts noch lebenden Eigentümer und deren Erben waren nicht geneigt, auf ihr verfallenes und verwildertes Eigentum zurückzukehren, da man ihnen zumutete, sofort auch wieder Grundzinsen, Zehnten, Steuern etc. zu entrichten. Ihre somit herrenlos gewordenen, nicht mehr rentierenden Liegenschaften fielen dadurch dem Klosteramt in Heilsbronn zu.
Nach Beendigung des Krieges ließen sich durch den Klosterverwalter Krebs drei Menschen bewegen, ein Bauernhof, ein Köblersgut (sieh Söldengut) und die Mühle nach mehrjähriger Verödung zu übernehmen. Der vierte Ansiedler war (1649) der Klosterverwalter Krebs selbst. Er pachtete den bisher vom Kloster in eigener Regie bewirtschafteten Schafhof, der seit 18 Jahren verödeten und verfallenen war. Da sich für den Hof kein Abnehmer fand hatte er dem Klosteramt jährlich nur 50 fl. Pacht zu zahlen. Dafür erhielt er den Hof mit allen dazugehörenden Feldern und Wiesen, alles benötigte Holz, besonders die im Winter benötigten 20 Klftr. Brennholz, das Heu von 18 Tgw. Wiesen in der Zell (bei Münchzell). Noch dazu wurden ihm das Wohnhaus, alle Oefen, Fenster, Tore etc. und die Schafscheune auf Amtskosten wieder hergestellt. Durch die Wiederaufrichtung des Schafhofes hoffte man zugleich neue Ansiedler für die übrigen, noch verödeten Höfe zu gewinnen.
Dies sollte vor allem durch die Aussicht auf Verbesserung der Felder mittels des Pferchens der Schafe geschehen, welches jedem Interessenten an der Übernahme eines Hofes zugesichert wurde. Allein diese Maßnahme brachte nicht den erhofften Erfolg. Nur die Schmiede wurde 1651 für 25 fl. an den Mann gebracht, dann noch ein anderes Anwesen; die übrigen 6 Bauernhöfe blieben unbewohnt. Die unbebauten Felder verbuschten und langsam wuchsen auf ihnen Wälder.
Für einen weiteren Hof fand sich erst 1664 ein Interessent der ihn dann auch Übernommen hat. Die markgräflichen Räte berichteten darüber: „Jakob Hofmann zu Weiterndorf hat seinen lange Jahre öd gestand väterlichen Hof unter gewissen Konditionen, wozu man ihn mit Mühe und Not gebracht, übernommen. Sechs Höfe des Orts liegen noch in Ruin und hat sich zur Zeit noch Niemand zu deren Annahme finden wollen.“ Eben so trostlos berichteten die Räte noch i. J. 1681: „Noch immer sind 6 öde Höfe vorhanden.“
Diese lagen 56 Jahre lang, von 1632 bis 1688, völlig verödet und unbewohnt. An dreien derselben soll gezeigt werden, welchen Verlust das Klosteramt durch die entgangenen Einnahmen erlitten hat. Den einen dieser Höfe kaufte 1629, drei Jahre vor dem Eintritt der Verödung, Cunz Röll von Joß Hofmockel für 1500 fl. Er hatte an das Amt 80 fl. Handlohn, dazu jährlich 15 Sra. Getreidegült und vierteljährlich 3 fl. Steuer zu entrichten. Zum Hofe gehörten 102 Morgen Aecker und gegen 8 Tgw. Wiesen. Im vierten Jahre nach dem Eintritt der Verödung war Niemand von den Erben des inzwischen verstorbenen Röll und und auch sonst keiner zu bewegen, den Hof zu übernehmen.
Den zweiten dieser 6 Höfe kaufte 1619, zwölf Jahre vor dem Eintritt der Verödung, Alban Hertlein von Stephan Spörlein für 785 fl. Er musste an das Amt 52 fl. Handlohn, dazu jährlich 14 Sra. Getreide und vierteljährlich gegen 3 fl. Steuer entrichten. Zum Hofe gehörten 87 Mgn. Aecker und 7 Tgw. Wiesen. Im vierten Jahre nach dem Eintritt der Verödung fand der Hof Hertleins (dieser starb, wie Röll, 1636) keinen Nachkommen und blieb verödet, die Angehörigen zogen weg. Den dritten dieser 6 Höfe kaufte 1629, drei Jahre vor der Verödung, H. Eckhardt von seiner Schwiegermutter für 1100 fl. Er musste an das Amt 52 fl. Handlohn und jährlich 14 Sra. Getreide, vierteljährlich gegen 3 fl. Steuer entrichten. Zum Hofe gehörten 87 Mgn. Aecker und 7 Tgw. Wiesen. Der Hof fand 1636 (auch Eckhard starb, wie Röll und Hertlein, in diesem Jahr) keinen Nachvolger und blieb unbewohnt, da die Nachkommen weg zogen. So waren diese vormals so wertvollen Höfe durch den Krieg völlig wertlos geworden.
Um eine Vorstellung des Wertes zu geben muss man bedenken, dass für 1 Gulden (fl) zu 60 Kreuzern beim Bau eines Schlosses für einen Grafen im Jahre 1690 ein Meister 1,5 bis 2 Tage, 1 Geselle 2 bis 2,5 Tage und ein Tagelöhner mehr als 3 Tage zu 13 bis 14 Stunden arbeiten mussten. Nach heutiger Kaufkraft entspricht ein fl. Cirka 40 bis 50EUR. 1 Rheinischer Gulden = 21¾ Schilling = 174 Pfennig.
Nachdem sich das Klosteramt 56 Jahre lang vergeblich abgemüht hatte, für diese 6 Höfe Pächter oder Käufer zu finden, zerschlug man die Höfe in kleine Parzellen, die man an neu angesiedelte Handwerker in Heilsbronn, an den Wirt in Weiterndorf, an Leute in Weißenbronn, Bürglein und Berghof, an den Schafmeister in Weiterndorf und an den Müller verkaufte, den Morgen zu 2 bis 3 fl. Von jedem Morgen mußten jährlich vier Kreuzer Baudung, 1 Mtz. Korn und 1 Mtz. Haber entrichtet werden. 1688 war die Zerstückelung der einst stattlichen Höfe beendigt und Weiterndorf nicht mehr verödet.
Nach der fast gänzlichen Verödung des Ortes siedelte der Gemeindeschmied Reuter nach Weißenbronn über, wo zuvor weder vom Kloster noch vom Klosteramt eine Schmiede geduldet wurde. Da aber nach der Verödung Weiterndorfs die Weißenbronner dringend einen Schmied brauchten wurde dies vom Amt damm genehmigt.
Eines der nicht völlig verödeten Anwesen war die Mühle, deren Verkauf und Wiederverkauf gleichfalls entnehmen läßt, wie verderblich der Krieg eingewirkt hat. Sieben Jahre vor dem Kriege kaufte H. Volland die Mühle von P. Hassold für 2100 fl. und zahlte an das Amt 113 fl. Handlohn. Anders stellte sich der Kaufpreis nach der Verödung. H. Kettner kaufte 1645 die Mühle mit zwei Gängen, 11 Mgn. Feld, zwei Wiesen und Garten für 192 fl. Er brachte die Mühle bald wieder in guten Stand, doch er hatte ein für unsere Gegend Typisches Problem: „Meinem Mahlwerk fehlt aber an Wasser, daß man fast das ganze Jahr nur aus einem Gang mahlen kann.“ Der Schafhof, i. J. 1132 eines der ersten Klosterstiftungsgüter, wurde vom markgräflichen Klosteramt i. J. 1705 verkauft, die Hutrechte kaufte die Dorfgemeinschaft, sie gingen danach an die 1815 gegründete Gemeinde Weiterndorf über.
Um den Steinhof in Heilsbronn, damals die einzige Gaststätte, jetzt Adler, anzubringen, musste man dem Käufer, Wildmeister Griesmeier, obendrein einen der verödeten Bauernhöfe in Weiterndorf für 180 fl. überlassen. Zu diesem Hofe gehörten 87 Mgn. Ackerland, 6 Mgn. Wiesen, 3 Mgn. Wald. Der Käufer hatte davon jährlich 8½ Sra. Korn, 6 Sra. Haber und 7 fl. bar an das Amt zu entrichten. Seine Wittwe zahlte 41 fl. Handlohn um nach dem Tod des Griesmeier in den Besitz des Hofes zu kommen. Fünf Jahre darauf kaufte das Anwesen Gg. Mausner aus Nürnberg, welcher auch den herrschaftlichen Viehhof, jetzt Anwesen Güllich, kaufte und dort eine Wirtschaft, die zweite in Heilsbronn, errichtete.
Die Obrigkeit tat sich in diesen Tagen auch schwer eine Ordnung aufrecht zu erhalten. So wurde der Hirt in Weiterndorf bestraft, weil er gesagt hat: „Er wolle lieber des Teufels als lutherisch sein.“
Weiterndorf war während der ganzen Klosterzeit und auch später nach Bürglein gepfarrt und kam erst im 1818 zur Pfarrei Heilsbronn. Durch die verminderten Einnahmen war die Pfarrstelle in Bürglein nicht mehr so attraktiv, so dass in der Neuausschreibung 1830 extra darauf hingewiesen wurde, dass durch die Umpfarrung ein jährlicher Ertrag von 43fl, 39kr zu Beklagen ist.
Um 1850 war für Weiterndorf eine aufregende Zeit, da durch den Verkauf zweier Großer und 2 kleinerer Höfe viele Einwohner die Möglichkeiten hatten, sich etwas mehr Land zu kaufen. Hier wurden dann aus einigen Höfen durch Teilung 2 gemacht, was seit dem mehr als 150 Jahren die erste wesentliche Vergrößerung des Dorfes brachte. In dieser Zeit sind 5 neue Anwesen entstanden. In den Rechnungsbüchern der Gemeinde findet man auch die wesentlichen Ausgaben zu dieser Zeit. Neben den Abgaben an die Verwaltung in Heilsbronn sind das: 30fl für den Nachtwächter, 6fl für den Gemeindevorsteher, 2fl für den Gemeindepfleger, 11fl für den Gemeindehirten, 8fl für den Gemeindeschreiber und 6fl an den Lehrer in Heilsbronn als Schulgeld. Als Inventar führt die Gemeinde für das Jahr 1857 auf: 1 großer, starker, alter Feuerhaken, 1 große alte Feuerleiter, 1 Schlägel zum klopfen der Steine, 1 Hammer so wie das Gemeindeedikt und die gebundenen Gesetzesblätter der letzten 20Jahre.

Zur Aufgabe einer Gemeinde gehörte schon damals die Organisation des Feuerlöschwesens. Vorläufer der Freiwilligen Feuerwehren waren die Pflichtfeuerwehren, die auch noch bis in die 40er Jahre parallel bestanden, da jeder männliche Einwohner ab vollendung des 18. Lebensjahres bis erreichen des 50. zum Brandschutz verpflichtet war. Die Gliederung dieser Pflichtfeuerwehr ist aus dieser Aufstellung von 1878 zu ersehen:

Die zur allgemeinen Pflichtfeuerwehr eingeweihten Personen in der Gemeinde Weiterndorf.
Kommandant Bürgermeister Emmert
Stellvertreter Beigeordneter Wening

I.Spritzenmannschaft:
1.Peter Sohaller, Dienstknecht dahier als Führer
2.Thomas Grohsberger, Bauernsohn dahier
3.Georg Gruber, Dienstknecht dahier
4.Michael Schroll, Dienstknecht dahier
5.Georg Hofmann, Dienstknecht dahier
6.Adam Hofmann, Dienstknecht dahier

II.Rettungsmannschaft
1.Michael Roth, Zimmermann dahier als Führer
2.Johann Ammon Oekonom dahier
3.Michael Berngruber, Schmied dahier
4.Georg Engelhardt, Wirth dahier
5.Georg Winkler, Bauernsohn dahier

III.Wasserzubringer
1.Michael Endres, Oekonom dahier als Führer
2.Simon Stadelmann, Bauernsohn dahier
3.Georg Brechtelsbauer, Gemeindehirt dahier
4.Johann Sauer, Dienstknecht dahier
5.Michael Roth, Gütlerssohn dahier
6.Johann Roth, Gütlerssohn dahier
7.Tobias Kanzler, ? dahier
8.Georg Stephan, Gütlerssohn dahier
9.Konrad Baer, Oekonom dahier
10.Andreas Scherzer, Oekonom Butzenhof
11.Christoph Pantasch, Schäfer dahier
12.Michael Bierlein, Müller dahier
13.Johann Hofmann, Oekonom dahier
14.Lorenz Murrer, Schneider dahier
15.Johann Roth, Gütlerssohn dahier
16.Heinrich Zehnder, Bauernsohn dahier
17.Johann Roth, Dienstknecht dahier

IV.Wachmannschaft
1.Kaspar Winkler, Oekonom dahier
2.Christoph Zehnder, Oekonom dahier
3.Andreas Großberger, Oekonom dahier

Feuerreiter nach Heilsbronn:
Johann Sitzmann, Dienstknecht des Michael Endres dahier

Eingeteilt
Weiterndorf, den 1. April 1878
Die Gemeindeverwaltung
Emmert Bürgermeister

Laut einem Zeitungsbericht aus der Fränkischen Zeitung vom 30.12.1895 waren am 27. Dezember 1895 der Regierungsrat von Tautphöns und der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn Herr M. Schröppel in Weiterndorf um die Feuerlöschverhältnisse zu Inspizieren. Danach wurde bei einer in das Gasthaus Engelhardt einberufenen Versammlung durch Herrn von Tautphöns die Vorteile der Gründung einen Freiwilligen Feuerwehr dargelegt und noch am selben Abend die Gründung beschlossen. Die 26 Männer aus Weiterndorf bestellten sich Herrn Michael Endres als Kommandanten und Mühlenbesitzer und Bürgermeister Bierlein als Vorstand, welcher aber schon nach wenigen Tagen durch Herrn Georg Engelhardt abgelöst wurde. Letzter Anstoß eine Freiwillige Feuerwehr zu gründen dürfte auch ein Großfeuer in Weiterndorf im Jahre 1895 gewesen sein, das den großen Teil zweier Anwesen einäscherte. Dies dürfte auch der Grund gewesen sein, dass sich auf Anhieb gleich 26 Gründungsmitglieder einfanden, was bei einer so kleinen Gemeinde (es waren damals ca. 120 Einwohner), doch ziemlich beachtenswert war. Die anfängliche Ausrüstung wurde damals vom Vorstand und Gastwirt Georg Engelhardt vor finanziert, da dies die Mittel der doch ertragsschwachen Gemeinde nicht her gaben.
Bereits um 1905, also wenige Jahre nach der Gründung, musste die Freiwillige Feuerwehr zum ersten Mal zeigen, wie sie im Ernstfall mit einem Großfeuer fertig wird, denn die eben erwähnten Gebäude wurden wiederum durch Blitzschlag ein Opfer der Flammen. Trotz der bescheidenen technischen Mittel, welche aus einer Druckspritze und einer Saug- und Druckspritze, die 1897 angeschafft wurde, bestanden, konnte verhindert werden, dass sich das Feuer auf die unmittelbaren Nachbargebäude ausdehnte. Als gegen Ende des 2. Weltkrieges die erwähnten Gebäude durch Kriegseinwirkungen wieder in Flammen standen wurde das Löschen noch mit den selben Geräten wie zur Jahrhundertwende durchgeführt, erschwert durch den Umstand, dass viele der Männer im Krieg waren und die Geräte von Frauen und Alten bedient werden mussten. Auch lag zu dieser Zeit Weiterndorf noch im Feuer der anrückenden Amerikaner. Seit der Anschaffung der ersten Motorspritze, einer sogenannten Einheitsspritze noch aus Kriegstagen im Jahre 1946 bis zur heutigen Ausrüstung mit dem modernen TSFW hat sich viel getan.
In der Bayerischen Denkmalliste sind 3 Gebäude verzeichnet: Schafhaltung der Klosterverwaltung aus dem 17. Jahrhundert, Ehemalige Klostermühle, Giebel aus dem 17. Jahrhundert, Ehemaliges Markgräfliches Forstamt, erbaut 18. Jahrhundert. 1804 gab es in dem Ort 15 Haushalte, die alle dem Ansbachischen Kameralamt Roßtal untertan waren. Bei der Uraufnahme von Weiterndorf nach dem Anschluss an Bayern (Uraufnahme von 1826) waren 22 Hausnummern verteilt worden, so dass die Mindestgröße für eine eigene Gemeinde von 20 Haushalten überschritten wurde. 1910 hatte die Gemeinde 127 Einwohner was sich bis in die 30er Jahre nicht wesendlich änderte. Nach dem 2. Weltkrieg ist Weiterndorf stetig gewachsen, erst durch zugezogene Vertriebene, dann durch den Bau einer Siedlung in den 60er und 70er Jahren, so dass Weiterndorf gegen 1975 schon um die 275 Einwohner hatte. Eine nochmalige verdoppelung der Einwohnerzahl brachte Mitte der 90er Jahre die Bebauung der Gebiete „Am Zenterling“ und „Witramstraße“, so dass Weiterndorf mit aktuell 602 Einwohnern der größte Ortsteil der Stadt Heilsbronn ist. Durch das 2016 ausgewiesene und seit 2017 bebaute Gebiet „An den Schwabachauen“ ist Weiterndorf noch einmal erheblich gewachsen so dass die jetzt geschätzte Einwohnerzahl über 700 liegen dürfte.

Die Gemeinde Weiterndorf wurde 1971 von der Stadt Heilsbronn als erster Ort eingemeindet. Das erfolgte damals aus mehreren Gründen, erstens da die Stadt auf der Gemarkung Weiterndorf ihre neue Kläranlage errichtet hatte, zweitens steht das heutige Industriegebiet fast vollständig auf Weiterndorfer Flur und drittens gab es damals für diesen Schritt reichlich Zuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen wie Wasserversorgung, Dorfbeleuchtung und Straßenbau.

Diese Geschichtsabhandlung wurde zum Großen Teil aus dem Band 2 der „Geschichte des Klosters Heilsbronn“ von Georg Muck aus dem Jahre 1879 entnommen und ergänzt.